Vereinsstatuten

Art.1

Der Verein ist ein sportlich aktiver Freizeit-Fußballverein. Er trägt den Namen „BAYERN-FANCLUB LOGISCH“: Sitz des Vereins ist in Vahrn.

Art. 2

Der Verein ist ein beim FC Bayern München gemeldeter Fanclub dieser Fußballmannschaft und ist der Organisation der Bayern-Fanclubs in Südtirol angeschlossen.

Art.3

Das Vereinszeichen besteht aus dem Vereinswappen des FC Bayern München mit der Aufschrift „LOGISCH FC BAYERN“.

Art. 4

Ziel und Zweck des Vereins ist die Förderung gemeinnütziger Tätigkeiten, wie Kameradschaft unter den Mitgliedern und Einbeziehung von sozial Ausgegrenzten, freundschaftliche Begegnungen und kultureller Austausch mit anderen Bayern-Fanclubs im In- und Ausland, Fahrten, Veranstaltungen und Aktionen, die auch der Allgemeinheit zugutekommen sowie die Verbreitung von Fan-Material.

Art. 5

Der „BAYERN-FANCLUB LOGISCH“ enthält sich jeder politischen Tätigkeit. Der Verein verfolgt keine Gewinnabsichten. Alle Ämter und Tätigkeiten sind ehrenamtlich. Für Ausgaben im Interesse des Vereins kann den Mitgliedern gegen Beleg Spesenvergütung gewährt werden.

Art. 6

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus Mitgliedsbeiträgen, Fördergeldern und öffentlichen Beiträgen. Die mit diesen Mitteln erworbenen Gegenstände bilden das Vereinsvermögen. Solange der Verein besteht, bleibt dies Eigentum des Vereins, einzelne Mitglieder können keinen Anteil fordern.

Art. 7

Die Vollversammlung ist die Versammlung alles Vereinsmitglieder. Sie wird jährlich schriftlich einberufen. Bei der ersten Einberufung muss die Hälfte der Mitglieder plus eins anwesend sein. In zweiter Einberufung ist sie bei jeder Anzahl der Anwesenden beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse durch Hand aufheben oder in geheimer Wahl, jedes Mitglied hat eine Stimme, die einfache Mehrheit der Anwesenden entscheidet. Den Vorsitz führt der Präsident. Die Vollversammlung wählt alle zwei Jahre in einem Wahlgang die sechs Vorstandsmitglieder und die zwei Rechnungsprüfer. Jedes Jahr genehmigt sie die Jahresabrechnung und den Haushaltsvorschlag, überprüft das Tätigkeitsprogramm des Vorstandes und beschließt über alle Tagesordnungspunkte, die zur Entscheidung vorgelegt werden.

Art. 8

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Präsidenten und fünf weiteren Mitgliedern. Die Ämter Präsident, Vizepräsident, Kassier und Schriftführer teilt sich der Vorstand untereinander zu. Der Vorstand kann bei Bedarf zwei Mitglieder ohne Stimmrecht kooperieren. Bei endgültigem Ausfall eines der sechs Vorstandsmitglieder wird auf einer Vorstandssitzung für den Ausgefallenen sofort der Nächstgewählte nachbenannt. Der Vorstand bleibt zwei Jahre im Amt.

Der Präsident des „Bayern-Fanclub Logisch“ vertritt den Verein nach außen und innen, ist Kontaktperson zum FC Bayern München und zu anderen Fanclubs und Freizeitvereinen. Er organisiert und vereinbart Spiele und ist Anlaufstelle für Ideen, Vorschläge, Reklamationen u. a. m.

Bankvollmacht haben Präsident, Vizepräsident und Kassier (Spesen vergüten und Bankauszüge aufbewahren, nur der Kassier und der Präsident).

Postzutritt haben nur der Präsident und der Schriftführer.

Die zwei Rechnungsprüfer haben die Aufgabe, die Tätigkeit des Vereins in finanzieller Hinsicht zu prüfen, die Richtigkeit der Rechnungslegung zu bestätigen und den Vorstand bei der Vollversammlung schriftlich zu entlasten.

Art. 9

Mitglieder beim „BAYERN FANCLUB LOGISCH“ kann jeder werden, der Bayern- Fan ist. Bayern-Fan zu sein ist also die logische Voraussetzung, um die Mitgliedschaft des Vereins zu erwerben. Altersgrenzen gibt es keine.

Bei Reisen muss das Vereinsmitglied VOLLJÄHRIG sein oder die UNTERSCHRIFT DER ELTERN (Verantwortung) vorweisen oder ein VOLLJÄHRIGES VEREINSMITGLIED muss die volle VERANTWORTUNG übernehmen!

Der Vorstand entscheidet, ob ein Bayern-Fan Mitglied werden kann. Mitglieder werden nur halbjährig aufgenommen und zwar jeweils bei Abhaltung der Vollversammlung und 6 Monate nach Abhaltung derselben.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird vom Vorstand bestimmt. Die Einzahlung erfolgt innerhalb einer vereinbarten Frist.

Bei Austritt oder Ausschluss einer aktiven Mitgliedes wird der für das laufende Jahr bereits bezahlte Mitgliedsbeitrag nicht zurückerstattet. Das ausscheidende Mitglied hat keine finanziellen Ansprüche.

Der Vorstand kann unter folgenden Bedingungen eines Ausschluss tätigen:

  1. Bei Nichtleistung des Mitgliedsbeitrages
  2. Bei Vereinsschädigung

Art. 10

Bei Unfällen oder Verlusten jeglicher Art, z.B. bei Teilnahme an Turnieren, Ausflügen, Training usw. und bei Schäden von Dritten, haften die Mitglieder selbst.

DER „BAYERN-FANCLUB LOGISCH“ ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG!

Art. 11

Änderungen dieses Statutes müssen in einer außerordentlichen Vollversammlung beschlossen werden. Es müssen dreiviertel der Mitglieder anwesend sein; der Beschluss ist bei der Hälfte plus eins Stimmen gültig.

Art. 12

Die Auflösung des Vereins kann nur eine außerordentliche Vollversammlung durchführen. Es müssen dreiviertel der Mitglieder anwesend sein; für einen gültigen Beschluss braucht es die Hälfte plus eins Stimmen. Im Falle einer Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen, nach Erfüllung aller finanzieller Verpflichtungen, einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.

Art. 13

Alle im Statut nicht inbegriffenen Fälle werden nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Genehmigt durch die Vollversammlung am 20. Januar 2017 in Vahrn